So knallhart ist der 'Bauer sucht Frau'-Vertrag

So knallhart ist der 'Bauer sucht Frau'-Vertrag.

vor 4 Wochen 2 Min Lesezeit 666 Aufrufe

Bei 'Bauer sucht Frau' geht es für die Kandidatinnen und Kandidaten um Gefühle, Hofleben und im besten Fall die große Liebe.

Doch bevor die Kameras laufen, müssen die Singles offenbar einige strenge Regeln akzeptieren. Ein nun öffentlich gewordener Vertrag zeigt, wie genau die Produktion das Verhalten der Teilnehmer offenbar regelt. RTL selbst wollte sich zu den konkreten Vertragsinhalten nicht äußern. Demnach beginnt die Prüfung bereits vor dem eigentlichen Dreh: Wer bei der RTL-Kuppelshow mitmachen möchte, muss laut den Berichten ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen. Außerdem sollen die Bewerber versichern, dass sie nicht wegen bestimmter schwerwiegender Straftaten vorbestraft sind oder entsprechende Ermittlungen gegen sie laufen. Auch Tattoos können unter die Lupe genommen werden: Extremistische Motive sollen ein Ausschlussgrund sein.

Besonders streng wirken die Vorgaben rund um die Liebessuche selbst. Die Singles dürfen ihre jeweiligen Bauern oder Bäuerinnen vor Beginn der Dreharbeiten offenbar nicht eigenständig kontaktieren. Das soll auch Nachrichten über Messenger-Dienste und soziale Netzwerke einschließen. Schließlich soll die Sendung ihre romantischen Entwicklungen möglichst ohne vorweggenommene Enthüllungen erzählen können. Auch während der Produktion gelten klare Verhaltensregeln. Diskriminierung und Grenzüberschreitungen werden laut den Berichten nicht akzeptiert. Ebenso sind illegale Drogen sowie übermäßiger Alkoholkonsum untersagt. Wer während der Dreharbeiten außerhalb der Sendung eine neue Beziehung beginnt, soll die Produktion darüber informieren.

Wer tatsächlich einen Partner findet, muss sich offenbar ebenfalls gedulden. Ein frisch verliebtes Paar darf seine Beziehung demnach bis zur Ausstrahlung der letzten Folge nicht einfach öffentlich präsentieren. Gemeinsame Auftritte könnten schließlich verraten, wie die Geschichte der beiden ausgeht. Besonders bemerkenswert ist die lange Schweigepflicht. Informationen über die Produktion und Vertragsinhalte dürfen laut den Berichten nicht ohne Weiteres nach außen getragen werden. Bestimmte Geheimhaltungspflichten sollen sogar bis zu zehn Jahre gelten. Gespräche mit Medien benötigen laut 'Bild'-Berichten die Zustimmung des Senders.

Auch juristisch enthält der Vertrag offenbar besondere Vorgaben, wie 't-online' schreibt. So sollen Teilnehmer nicht per Eilverfahren versuchen können, eine Ausstrahlung kurzfristig zu verhindern. Andere rechtliche Ansprüche wie Unterlassungs- oder Schadenersatzforderungen bleiben laut den Berichten jedoch möglich. Finanziell gibt es immerhin eine Gegenleistung: Den Kandidaten soll eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden, zudem werden dem Bericht zufolge Reise, Unterkunft und Verpflegung übernommen. RTL erklärte lediglich: "Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zu Vertragsdetails grundsätzlich nicht äußern."

Quelle: Bang Showbiz
Redaktionelle Verantwortung
Alexander von Walden

Leitender Redakteur Gesellschaft & Entertainment

Verantwortet als erfahrener Medien- und Entertainment-Journalist das tagesaktuelle Boulevard-Ressort auf promi-deluxe.de. Er widmet sich schwerpunktmäßig der europäischen Medienlandschaft und den Königshäusern, prüft eingehende Agenturmeldungen auf Relevanz und sichert die redaktionelle Qualität der täglichen News.

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