FKA Twigs gewinnt erste Runde im Markenrechtsstreit um ihren Künstlernamen

FKA Twigs gewinnt erste Runde im Markenrechtsstreit um ihren Künstlernamen.

19.08.2026 2 Min Lesezeit 718 Aufrufe

FKA Twigs hat die erste Etappe eines Rechtsstreits um ihren Künstlernamen für sich entschieden.

Die Sängerin, die bürgerlich Tahliah Barnett heißt, war von der Indie-Band The Twigs beschuldigt worden, mit ihrem Namen deren Markenrechte zu verletzen. Hinter The Twigs stehen die Zwillingsschwestern Laura und Linda Good. Sie hatten Barnett bereits 2014 verklagt, die Klage jedoch fallen gelassen, nachdem ihr Antrag auf eine einstweilige Verfügung abgelehnt worden war. Später reichten die Schwestern erneut Klage ein. Sie warfen der Sängerin vor, ihre Bekanntheit zu nutzen, um das geistige Eigentum der Band "zu schwächen, wenn nicht sogar zu zerstören".

Nun hat ein US-Bundesrichter die Vorwürfe jedoch zurückgewiesen. Am Dienstag (18. August) entschied Richter Jed S. Rakoff, dass die Ansprüche von The Twigs zu lange zurückliegen. Er berief sich dabei auf die sogenannte "laches"-Doktrin, nach der eine unangemessen verspätete Geltendmachung von Rechtsansprüchen ausgeschlossen werden kann. In den von 'Billboard' veröffentlichten Gerichtsunterlagen erklärte Rakoff, die Schwestern hätten bereits 2013 von Barnetts angeblicher Markenverletzung gewusst. Spätestens mit ihrer ersten Klage im Jahr 2014 sei ihnen die Situation eindeutig bekannt gewesen. "Nachdem die Goods ihre Klage zurückgezogen hatten, veröffentlichte Barnett weiterhin Musik unter dem Namen 'FKA twigs'. Dennoch unternahmen die Goods erst 2024 wieder etwas und reichten die jetzigen Ansprüche erst 2026 ein. Anders gesagt: Die Goods ließen ihre Ansprüche mindestens ein Jahrzehnt lang ruhen", heißt es in der Entscheidung.

Die "laches"-Doktrin greift bei vorsätzlichen Markenverletzungen allerdings nicht. Dafür sah Rakoff in den bisherigen Unterlagen keine ausreichenden Anhaltspunkte. "Die Klageschrift stützt keineswegs die Annahme, dass Barnett beabsichtigte, eine Verwechslung zwischen ihr und den Goods herbeizuführen", stellte der Richter fest. Damit kann FKA Twigs nicht wegen einer Verletzung der Marke "The Twigs" belangt werden. Ganz beendet ist der Rechtsstreit allerdings noch nicht. Barnetts eigene Vorwürfe gegen die Schwestern bleiben bestehen. Die Sängerin wirft ihnen vor, ihre Verwendung des Namens "FKA Twigs" seit Jahren infrage zu stellen, obwohl sie ihre Karriere seit mehr als einem Jahrzehnt kennen.

Quelle: Bang Showbiz
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Nicolas Berg

Redakteur für internationale Popkultur & Lifestyle

Analysiert für promi-deluxe.de die Entwicklungen in der amerikanischen und britischen Unterhaltungsindustrie. Durch seinen journalistischen Fokus auf internationale Popkultur, Hollywood-News und globale Award-Shows kuratiert und bereitet er die spannendsten Geschichten aus Übersee stilsicher für unsere Leser auf.

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